Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Schwangere Frau formt Herz mit ihren Händen auf ihrem Bauch

Die Schwangerschaft ist wohl die aufregendste Zeit im Leben einer jeden Schwangeren. Dabei ist vor allem die physische Veränderung steht’s im Vordergrund. Zum Ende der Schwangerschaft hin, wenn der End-Spurt los geht, muss man sich mit dem Finanziellen auseinandersetzen: der Mutterschutz, die Elternzeit und der Antrag für das Elterngeld stehen bevor. Von welchem Geld werdet ihr also ab sechs Wochen vor dem Entbindungstermin bis zum erneuten Berufseinstieg leben?

Mutterschutz

Als Erstes kommt ihr in den Mutterschutz. Dieser richtet sich nach dem Mutterschutzgesetz.

Die Fristen 

Die Mutterschutzfristen sind simpel: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Tatsächlich kommt nur eine Handvoll von Babys tatsächlich am errechneten Entbindungstermin zur Welt. Keine Sorge, die Mutterschutz-Nachfrist (also die achtwöchige Frist) beginnt erst dann an zu laufen, wenn euer Baby tatsächlich geboren ist.

Kommt euer Baby vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt, verlängert sich die Frist nach der Entbindung um die Anzahl an Tagen, die ihr vor Entbindung in Anspruch genommen hättet. Beispiel: dein Baby kommt fünf Tage früher zur Welt. Deine Mutterschutzfrist nach der Entbindung verlängert sich um die fünf Tage und beträgt damit acht Wochen und fünf Tage.

Achtung bei Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten (Babys mit einem Gewicht von unter 2600 Gramm) : die Mutterschutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen plus ggf. die extra Tage, sollte/n die/ das Baby/s vor dem errechneten Termin zur Welt kommen.

Mutterschaftsgeld

Nur aufgrund der Mutterschutzfristen habt ihr nicht automatisch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Um dieses zu erhalten müsst ihr selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein (nicht familienversichert) und eure Beiträge selbst zahlen. Eine Pflichtversicherung ist auch eine studentische Versicherung. Nur dann habt ihr Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und ggf. auch auf den Arbeitgeberzuschuss. Die Krankenkasse zahlt nämlich nur 13€ pro Kalendertag. Den Rest müsste euer Arbeitgeber aufstocken, damit das durchschnittlich wegfallende Gehalt ersetzt werden kann.

Für selbstständige Frauen gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Bist du Selbstständig und schwanger, könnte dir der Beitrag „Selbstständig und schwanger“ von allrecht.de weiterhelfen, welchen du hier findest. 

Arbeiten während der Mutterschutzfristen

Möchtest du trotz Mutterschutz weiterarbeiten, kannst du das tun. Jedoch nur während der Mutterschutzfrist vor der Entbindung. Du kannst also auf dem Mutterschutz vor der Geburt freiwillig verzichten. Nach der Geburt darfst du das hingegen nicht.

Formalien des Mutterschutzes

Um den Mutterschutz geltend zu machen, wird eine sog. MET-Bescheinigung benötigt. Diese bescheinigt den mutmaßlichen Entbindungstermin. Jedoch erhältst du diese Bescheinigung frühestens in der 33. Schwangerschaftswoche (bei 32+0).

Wie du das in deinem Fall einreichen sollst, erfährst du bei deiner Krankenkasse.

Da ich bei der TK versichert bin, kann ich von ihr berichten: die Ausfertigung für die Krankenkasse wurde von mir um die fehlenden Angaben ergänzt und unter „Meine Schwangerschaft mitteilen“ online eingereicht.

Die Ausfertigung für die Versicherte habe ich zunächst eingescannt und dann an meinen Arbeitgeber per Mail gesandt. Dieser wollte sie doch im Original. Fragt am besten vorher bei der Personalabteilung nach, so könnt ihr Zeit sparen.

Elternzeit

Nach dem Mutterschutz könnt ihr in Elternzeit gehen. Diese richtet sich nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von eurem Job, in der ihr euer Kind selbst betreuen und erziehen könnt. Der Antrag ist an den Arbeitgeber zu richten. Pro Kind muss euch euer Arbeitgeber bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müsst ihr nicht arbeiten und erhaltet keinen Lohn. Jedoch genießt ihr in dieser Zeit besonderen Kündigungsschutz.

In der Elternzeit unterstützt euch der Staat (eventuell) mit dem Elterngeld. Dieses muss jedoch beantragt werden, was sich als recht knifflig erweisen kann, denn es gibt verschiedene Varianten von Elterngeld. Um Elterngeld überhaupt beantragen zu können, müsst ihr grds. vorher einen Antrag auf Elternzeit bei eurem Arbeitgeber stellen.

Voraussetzungen für Elternzeit

Nicht Jedermann hat Anspruch auf Elternzeit. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Du bist ein Arbeitnehmer/in
  • Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt
  • Du betreust dein Kind selbst
  • Du arbeitest während der Elternzeit nicht oder maximal 30h/ Woche

Ob Werkstudent, Teilzeit-Angestellter, Mini-Jobber: die Art eures Arbeitsverhältnisses ist irrelevant. Hauptsache euer Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht geschlossen. Dafür müsst ihr nicht zwangsweise in Deutschland leben.

Für Beamte, Richter und Soldaten gelten andere Regelungen.

Wer hat also Anspruch auf Elternzeit

Elternzeit steht jedem Elternteil zu und kann unabhängig von der anderen Person (die ebenfalls Anspruch auf Elternzeit hat) genommen werden.

Der Anspruch liegt vor, wenn du die Elternzeit für:

  • ein leibliches Kind
  • ein leibliches Kind deiner Ehefrau oder deines Ehemannes, Lebenspartners oder Lebenspartnerin
  • Kinder, für die du als Vater eine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung beantragt hast (es muss noch keine Entscheidung über den Antrag vorliegen)
  • ein Pflegekind in Vollzeitpflege
  • ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft
  • ein Enkelkind, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er/ sie vor dem 18. Geburtstag begonnen hat (nur falls beide Elternteile selbst keine Elternzeit nehmen; Geburten ab 01.06.2015 nicht im ersten Ausbildungsjahr)
  • in Ausnahnefällen: für deine Schwester, Bruder, Nichte, Neffen, Enkel oder Urenkel; bei schwerer Krankheit, Behinderung oder dem Tod der Eltern

beantragen möchtest. Hast du nicht das Sorgerecht für das Kind, brauchst du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.

Du hast keinen Anspruch auf Elternzeit, wenn du:

  • Selbstständig
  • Geschäftsführer oder -führerin, selbstständiger Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Hausfrau oder Hausmann
  • Student oder Studentin
  • Schüler oder Schülerin
  • Teilnehmender am FSJ, FÖJ oder BFD
  • arbeitslos oder
  • ehrenamtlicher Arbeiter

bist. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Elterngeld, auf das wir weiter unten eingehen werden. Bei der Elternzeit geht es allein um die Freistellung von der Arbeit unter besonderem Kündigungsschutz.

Antrag auf Elternzeit

Den Antrag auf Elternzeit musst du in Lebensmonaten eures Kindes an deinen Arbeitgeber richten. Dabei musst du darauf achten, dass der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber eingehen muss. 

Den Erst-Antrag darf euer Arbeitgeber grundsätzlich nicht ablehnen. Wollt ihr im Verlaufe der Elternzeit diese verkürzen oder verlängern, bedarf dies der Zustimmung des Arbeitgebers. Im Klartext: er kann euren Antrag genauso gut ablehnen.

Nach dem Erst-Antrag bekommst du also schriftlich eine Bewilligung die du für einen eventuellen Antrag auf Elterngeld brauchst.

Elterngeld

Nun kommen wir zum heißbegehrten Elterngeld. In der Elternzeit bist du also von der Arbeit freigestellt und bekommst kein Einkommen, es sei denn du möchtest bis zu 30h/ Woche arbeiten. Dieses fehlende Gehalt kannst du unter Umständen zu einem Teil durch das Elterngeld ersetzen bzw. ergänzen.

Zunächst solltest du wissen, dass Elterngeld in Lebensmonaten des Kindes beantragt wird. Dabei gibt es drei Arten von Elterngeld:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Für jeden Lebensmonat kannst du selbst entscheiden, welche Art von Elterngeld du beziehen möchtest.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kannst du für bis zu zwölf Lebensmonate erhalten. Solltest du mit deinem Partner Elterngeld beantragen und einer von euch hat nach der Geburt weniger Einkommen als davor, könnt ihr im Sinne der „Partnermonate“ zusammen 14 Lebensmonate das Basiselterngeld bekommen. Bist du Alleinerziehend, kannst du die 14 Bezugsmonate alleine bekommen.

Die 14 Monate könnt ihr zwischen euch aufteilen wie es euch passt. Achtung Mutterschutz: bezieht die Mutter Mutterschaftsgeld aufgrund des Mutterschutzes nach der Geburt (acht Wochen, s.o.), muss sie zwangsweise die ersten zwei Lebensmonate des Babys Basiselterngeld beantragen. Dieses wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.

Bei der flexiblen Aufteilung der Bezugsmonate unter euch solltet ihr beachten, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate beantragen kann.

Ihr könnt das Elterngeld am Stück, mit Pausen oder abwechselnd mit eurem Partner beziehen. Die 14 Monate müssen jedoch die ersten 14 Lebensmonate eures Kindes sein.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus kannst du doppelt solange bekommen, wie das Basiselterngeld. Das bedeutetet: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus.

Das ElterngeldPlus ist jedoch nur halb so hoch, wie das Basiselterngeld (dazu weiter unten). Jedoch kannst du während des Bezuges von ElterngeldPlus in Teilzeit arbeiten.

Das ElterngeldPlus könnt ihr auch nach dem 14. Lebensmonat eures Kindes bekommen.

Jedoch gibt es bei dem ElterngeldPlus zwei Einschränkungen:

  • bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld, kann sie in den ersten zwei Lebensmonaten ihres Kindes ausschließlich das Basiselterngeld beziehen
  • nach dem 14. Lebensmonat kann das ElterngeldPlus nur ununterbrochen bezogen werden (selbst wenn die Monate noch „verfügbar wären“, können diese nach einer Unterbrechung nicht bezogen werden)

Partnerschaftsbonus

Von dem Partnerschaftsbonus könnt ihr als Eltern nur profitieren, wenn ihr euch die familiären und beruflichen Aufgaben untereinander aufteilt. Ihr könnt davon auch als getrenntes Elternpaar oder wenn ihr alleinerziehend sein profitieren.

Du und der andere Elternteil könnt jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, jedoch nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonates eures Kindes. Dafür müsst ihr beide in Teilzeit arbeiten, mindestens 25 und maximal 30 Stunden die Woche.

Bei Alleinerziehenden reicht es aus, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25 bis 30 Stunden die Woche arbeiten.

Die Wochenstunden werden dabei durchschnittlich pro Monat berechnet. Es zählen die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Es werden somit auch Überstunden und Minusstunden berücksichtigt. Tage, in denen ihr nicht arbeitet, aber dazu verdient (bspw. Urlaubstage) werden ebenfalls dazu gerechnet.

Beachtet jedoch: bekommt ihr den Partnerschaftsbonus und könnt die Voraussetzungen nicht aufrecht erhalten, dann müsst ihr das erhaltene Geld wieder zurückzahlen.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes ist Abhängig von der Art, die ihr beansprucht.

Je nach eurem Einkommen bekommt ihr als Basiselterngeld zwischen 300 und 1800 Euro im Monat. Das EltergeldPlus beträgt zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Einen höheren Betrag könnt ihr dann bekommen, wenn ihr bereits Kinder habt oder Mehrlinge bekommen habt.

Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes bzw. des EltergeldPlus könnt ihr auch bekommen, wenn ihr bisher kein Einkommen hattet. Also auch Studenten und Auszubildende, die nicht nebenbei Erwerbseinkommen haben.

Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach eurem Netto-Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat eures Kindes. In der Regel bekommt ihr 65% eures Netto-Gehaltes.

Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus werden genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Jedoch wird beim ElterngeldPlus der Betrag halbiert, da ihr es ja schließlich auch doppelt so lange beziehen könnt und nebenbei noch in Teilzeit arbeiten dürft.

Disclaimer: Bitte beachtet, dass die Höhe eures tatsächlichen Elterngeldes stark von eurer individuellen Situation abhängig ist. Um in wirklich alle Details eingehen zu können, müsste ich ein Pro in diesem Thema sein – was ich eindeutig nicht bin. Dieser Beitrag soll euch lediglich einen groben, verständlichen Überblick über die Thematik verschaffen, damit ihr euch anschließend ins tiefere Gewässer begeben könnt!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zu dem Thema „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ eine sehr umfangreiche Broschüre online gestellt, welche ihr hier findet. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt dieses Linkes (da ich diesen Inhalt offensichtlich nicht erstellt oder veröffentlich habe). In der Broschüre findet ihr jedoch diverse Beispiele auf die verschiedensten Modelle und Rechnungen, die euch bei eurer individuellen Situation weiterhelfen können.

Wie habt ihr euch durch den Bürokratie-Dschungel durchgeschlagen? Hat alles gut geklappt oder seid ihr an manchen Stellen ebenfalls verzweifelt? Teilt doch eure Erfahrungen gerne in den Kommentaren.

Für Anregungen und Feedback steht euch außerdem mein Kontaktformular zur Verfügung.

Ich hoffe ihr seit gut ins neue Jahr gekommen und freue mich darauf, euch bei meinem nächsten Beitrag begrüßen zu dürfen.

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